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Tipps im Steuer-Dschungel
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Credit Suisse, Administrator - 3 Posts Montag, 02. März 2009 um 16:44 Uhr
Alljährlich flattern sie wieder ins Haus, die Steuererklärungen. Besonders für Studierende, welche neben dem Studium erwerbstätig sind, stellt sich die Frage, worauf sie bei der Steuerdeklaration achten müssen. Dieses Merkblatt bietet Ihnen einen groben Überblick darüber, welche Einkünfte zu versteuern sind und wie es sich mit den Abzügen verhält.
Hinweis: Obwohl das Steuerrecht der Kantone aufgrund einer Bundesvorschrift weitgehend harmonisiert worden ist, bestehen kantonale Unterschiede. Folgende Ausführungen sind bloss allgemeiner Natur und gelten nicht zwingend für alle Kantone. Weitere wertvolle Hinweise und kantonale Besonderheiten sind in den kantonalen Wegleitungen zu finden, welche sich in den letzten Jahren grafisch und inhaltlich sehr ansprechend entwickelt haben. Sie bilden heute ein unentbehrliches Hilfsmittel für das Ausfüllen der Steuererklärung.
Bin ich steuerpflichtig?
In der Schweiz ist steuerpflichtig, wer hier Wohnsitz hat. Die Steuerpflicht besteht in jenem Kanton, in welchem man am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres seinen Wohnsitz hat. Unter dem Wohnsitz im steuerlichen Sinn versteht man jenen Ort, welcher als Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen gilt. Bei Studierenden kommt es häufig vor, dass sie sich zu Studienzwecken an einem anderen Ort als ihrem Wohnsitz aufhalten und dort ein Zimmer oder eine Wohnung mieten. Sofern sie regelmässig an ihren Wohnsitz zurückkehren und sich der Lebensmittelpunkt nicht an den Aufenthaltsort verschiebt, besteht die Steuerpflicht am ursprünglichen Wohnsitz.
Dauert meine Steuerpflicht auch während eines Auslandaufenthalts
bzw. -semesters an?
Sofern der Lebensmittelpunkt nicht an einem neuen Ort begründet wird, führt der Unterbruch des hiesigen Aufenthalts grundsätzlich nicht zur Aufgabe des Wohnsitzes in der Schweiz.
Dies gilt besonders für kürzere Auslandsaufenthalte.
Welche Einkünfte sind zu versteuern?
Steuerbar sind alle Einkünfte aus selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, wie Lohn und Gratifikationen, aber auch andere vom Arbeitgeber ausgerichtete Vergütungen.
In der Steuererklärung einzutragen ist der Nettolohn II, der vom Arbeitgeber im Lohnausweis ausgewiesen wird. Auch im Nebenerwerb erzieltes Einkommen ist zu versteuern. Steuerbar sind neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit auch weitere Einkünfte, wie Vermögenserträge (Zinsen und Dividenden).
Gelten auch Stipendien als Einkünfte?
Stipendien müssen nicht versteuert werden, wenn sie Unterstützungscharakter haben.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Empfänger der Stipendien über keine anderen nennenswerten Mittel verfügt und daher seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen über die Stipendien finanziert.
Wie verhält es sich mit dem Ausbildungsdarlehen?
Studiendarlehen oder Ausbildungskredite werden wie gewöhnliche Schulden behandelt. Bezahlte Schuldzinsen können vom Einkommen abgezogen werden.
Kann ich meine Ausbildungskosten in Abzug bringen?
Ausbildungskosten, wie Studiengebühren, Kosten für Bücher, Verpflegung etc. sind nicht abzugsfähig. Auch die Eltern von Studierenden können diesen Abzug nicht geltend machen; hingegen steht ihnen der Kinderabzug zu, auch für volljährige Kinder in Ausbildung, sofern sie zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Was gilt als Berufsauslagen?
Als Berufsauslagen gelten Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Kosten des Abonnements des öffentlichen Verkehrs), Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung, Auslagen für die berufliche Weiterbildung sowie weitere für die Berufsausübung notwendige Kosten. Die Kantone legen für gewisse Auslagen bestimmte Pauschalabzüge bzw. gewisse Ansätze fest. Die Berufsauslagen sind auf einem gesonderten Formular, das mit der Steuererklärung einzureichen ist, festzuhalten. Bei Wochenaufenthalt zu Arbeitszwecken sind weitere Abzüge möglich. So etwa Abzüge für die tatsächlichen Kosten eines auswärtigen Zimmers oder der regelmässigen Rückkehr an den Wohnsitz. Für die Berufsauslagen bei Nebenerwerb in unselbständiger Stellung kann in der Regel ein gewisser Prozentsatz dieser Einkünfte bis zu einem bestimmten Maximum pauschal abgezogen werden. Wird geltend gemacht, dass die tatsächlichen Auslagen die festgesetzte Pauschale übersteigen, so sind diese Kosten detailliert im entsprechenden Formular aufzuführen und zu belegen.
Welche Abzüge sind sonst noch von Bedeutung?
Wer über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt, kann – bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe – Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) leisten. Diese Beiträge können vom Einkommen abgezogen werden.
Krankenkassenprämien, die der Steuerpflichtige selbst bezahlt, können ebenfalls vom Einkommen abgezogen werden, allerdings nur soweit, als er nicht eine Prämienverbilligung des Kantons erhält.
Für allfällige weitere Abzüge halten Sie sich bitte an die Wegleitung zur Steuererklärung.
Wo finde ich detailliertere Informationen?
Nützliche Hinweise zum Ausfüllen der Steuerformulare findet man in den kantonalen Wegleitungen. Man erhält sie in der Regel zusammen mit den Formularen der Steuererklärung zugestellt oder kann sie auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung herunterladen. Viele Kantone bieten ausserdem eine Steuererklärungssoftware an, die Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtert. Manche Kantone ermöglichen sogar, die Steuererklärung online auszufüllen. Eine Übersicht über die Internetseiten der kantonalen Steuerämter findet sich unter folgendem Link: http://www.estv.admin.ch
Zum Schluss noch einige Tipps:
Beschaffen Sie sich rechtzeitig alle benötigten Unterlagen (Lohnausweis, Zinsausweis etc.). In vielen kantonalen Wegleitungen findet sich eine entsprechende Liste.
Lesen Sie die kantonale Wegleitung genau durch.
Kontrollieren Sie nach Erhalt der Veranlagung, ob das von der Steuerbehörde festgesetzte steuerbare Einkommen mit Ihrer Deklaration übereinstimmt. Wenn Sie mit allfälligen Änderungen nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb der geltenden Frist das entsprechende Rechtsmittel ergreifen. Nach deren Ablauf wird eine definitive Veranlagung rechtskräftig!
Dieser Ratgeber wurde von der CreditSuisse zusammen gestellt!
Die Steuer-Tipps sind nur für 2010 gültig.
Bearbeitet: 18.02.2010 15:29 Uhr von Matthias Mahr
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Manuel, Newbie - 11 Posts Montag, 02. März 2009 um 19:48 Uhr# 1
Vielen Dank für die super Tipps. Auch ich muss noch bis Ende Monat die Steuererklärung ausfüllen. Ich habe gleich noch eine Fragen:
Ich habe mit meiner Kreditkarte einen neuen Laptop gekauft. Kann man diese Schulden beim Kreditkartenunternehmen als Schulden in der Steuererklärung angeben?
Credit Suisse, Administrator - 3 Posts Dienstag, 03. März 2009 um 11:23 Uhr# 2
Offene Rechnungen (also am Stichtag allenfalls offene Kreditkarten- oder auch Steuerrechnungen) können beim Vermögen in Abzug gebracht werden, das Reinvermögen errechnet sich aus den Aktiven (Vermögenswerte etc.) minus Passiven (Schulden).
Beim Einkommen sind nur in der Berechnungsperiode bezahlte Schuldzinsen (also Beispielsweise Verzugszinsen für zu spät bezahlte Kreditkartenrechnungen) abzugsfähig und müssen gegenüber dem Steueramt entsprechend belegt werden.
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chiquie, Newbie - 1 Posts Sonntag, 14. März 2010 um 19:27 Uhr# 3
Vielen Dank für die Tipps! Ich hätte noch eine Frage: Ich hatte letztes Jahr drei verschiedene Ferienjobs, muss ich die Summe der Löhne der Ferienjobs als “Gesamtlohn” beim Haupterwerb oder beim Nebenerwerb aufführen? Von einem Ferienjob erhielt ich keinen Lohnausweis was soll ich dann tun?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Credit Suisse, Administrator - 3 Posts Dienstag, 23. März 2010 um 00:41 Uhr# 4
Sofern Sie keinen andern Haupterwerb haben, sind die Ferienjobs als Haupterwerb anzugeben und jeweils als einzelne Jobs aufzuführen.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihnen für den ausbezahlten Lohn einen Lohnausweis zu erstellen. Ich würde also bei dem entsprechenden Arbeitgeber nachfragen und den Lohnausweis nachfordern. Alternativ finden Sie hier einen leeren Lohnausweis in PDF, den Sie vorausfüllen und Ihrem Arbeitgeber zur Vervollständigung, Bestätigung und Unterschrift zustellen können.
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