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Schuldschein
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Namurai, Newbie - 1 Posts Freitag, 20. November 2009 um 23:59 Uhr
Guten Abend!
Wie es aussieht benötigt ein Kollege von mir in nächster Zeit eine (für mich) relativ hohe Geldsumme. Ich werde Ihm das Geld auch leihen möchte aber rechtlich einigermassen abgesichtert sein bzw einen korrekten Schuldschein in den Händen halten.
Weis jemand zufällig was da alles Reinkommt?
- Summe (in Zahl und ausgeschrieben)
- Schuldner
- Gläubiger
- Datum
- Unterschrift beider Parteien
- ev ne Dritte unabhänige Person?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte. N Justizforum hab ich leider nirgends gefunden und Student werde ich auch sein ab Herbst 2010
Gibts ev andere, bessere möglichkeiten?
Übrigens: Was ist wenn eine Person einen in Rechnung gestellten Betrag vom Staat (die nicht wirklich selbstverschuldet ist) aufgrund Ihres Einkommens gar nicht bezahlen kann?
Hat Sie eine Chance einem Gerichtsverfahren zu entgehen, insbesondere wenn Sie schon auf Bewährung draussen ist? (die Frage will mit dem vorher geschriebenen Schuldschein in zusammenhang stehen)
Danke schon jetzt ab Jeden und Jede die mir helfen
Bearbeitet: 21.11.2009 00:06 Uhr von Namurai
Patrick Mollet, Administrator - 393 Posts Montag, 23. November 2009 um 23:58 Uhr# 1
Ich bin kein Jurist, hatte aber auch schon ähnliche Fragestellungen. Wichtig ist sicher noch das Thema der Rückzahlung: Bis wann, in welchen Raten etc.? Ausserdem muss definiert werden, ob ein Zins zu bezahlen ist und wie sich dieser berechnet und wann dieser bezahlt werden muss. Geregelt werden kann auch noch, ob die Rückzahlung auch in andersweitiger Form (z.B. Arbeit oder Gegenstände) erfolgen kann und ob der Schuldschein auf andere Personen übertragen werden kann.
Denke auch daran, dass du das Guthaben aus dieser Schuld grundsätzlich in der Steuererklärung angeben musst.
Eine bessere Alternative gibt es meines Wissens nicht bzw. der Schuldschein ist ein verbreitetes Instrument.
Wenn ich allerdings deinen letzten Absatz anschaue, scheint mir deine Lage doch ernster zu sein, und ich rate dir dringend, professionellen Rat einzuholen - nicht nur bezüglich des Schuldscheins!
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